Privatgutachten
Ein Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Ein Gerichtsgutachten bestellt das Gericht. Im Verfahren würdigt das Gericht ein Privatgutachten frei.
Das Gutachten der Versicherung ist in der Regel selbst ein Privatgutachten, das die Versicherung beauftragt hat. Auch Ihre eigene fachliche Stellungnahme ist ein Privatgutachten.
Im Gerichtsverfahren ist ein Privatgutachten ein Beweismittel, das das Gericht nach freier Überzeugung beurteilt. Außerhalb des Gerichts, im Gespräch mit der Versicherung, ist es ein wirksames Argument.
Worauf es im Streit ankommt
Ein Gutachten ist keine unumstößliche Wahrheit, auch nicht das der Versicherung. Wer die Schwachstellen kennt, kann sachlich widersprechen.