Gutachtencheck.

Abzug neu für alt

Die Versicherung zieht vom Preis für neue Teile einen Betrag ab, weil das beschädigte Teil schon gebraucht und abgenutzt war.

Wird ein Bauteil oder ein Gegenstand zerstört, kostet der Ersatz neu mehr, als das alte Teil zuletzt wert war. Bei einer Versicherung zum Zeitwert zieht der Versicherer deshalb den Wertverlust durch Alter und Abnützung ab. Das ist der Abzug neu für alt.

Ob ein Abzug überhaupt gerechtfertigt ist und in welcher Form, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Ihrer eigenen Versicherung kommt es vor allem auf den Vertrag an: Bei einer Versicherung zum Neuwert ist ein solcher Abzug in der Regel nicht vorgesehen oder nur eingeschränkt.

Oft wird ein Abzug neu für alt auch bei Haftpflichtschäden vorgenommen, also wenn jemand anderer Ihren Schaden verursacht hat und dessen Haftpflichtversicherung zahlt. Auch dort ist der Abzug leider meist falsch bewertet, und oft ist er gar nicht zulässig.

Worauf es im Streit ankommt

Lassen Sie prüfen, ob ein Abzug überhaupt zulässig ist und ob der abgezogene Betrag nachvollziehbar begründet ist. Bei Ihrer eigenen Versicherung hängt das davon ab, ob der Vertrag Neuwert oder Zeitwert vorsieht. Bei Haftpflichtschäden sollten Sie einen Abzug nie ungeprüft hinnehmen. Pauschale Abzüge ohne Begründung sind eine häufige Angriffsfläche.

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