Gutachtencheck.

Neuwert und Zeitwert

Der Neuwert ist der Preis, um eine Sache neu zu kaufen oder herzustellen. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich des Wertverlusts durch Alter und Abnützung.

Beide Begriffe legen fest, wie viel die Versicherung nach einem Schaden ersetzt. Bei der Versicherung zum Neuwert bekommen Sie, was der Ersatz heute kostet. Bei der Versicherung zum Zeitwert wird der Wertverlust abgezogen.

Welche Variante gilt, steht in Ihrer Polizze und den Versicherungsbedingungen. Manche Verträge ersetzen zunächst nur den Zeitwert und zahlen den Rest erst, wenn tatsächlich repariert oder neu angeschafft wurde.

Worauf es im Streit ankommt

Entscheidend ist, was im Vertrag steht und ob das Gutachten die richtige Bewertungsart verwendet. Fehlt dort die Angabe oder weicht sie von Ihrem Vertrag ab, lohnt sich eine Nachprüfung.

Zweifeln Sie an Ihrem Gutachten?

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