Gutachtencheck.

Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Versicherten. Die Versicherung kann dann die Leistung anteilig kürzen.

Das Gebäude oder der Hausrat ist mehr wert, als in der Polizze steht. Im Schadensfall kürzt der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis zwischen vereinbarter Summe und tatsächlichem Wert, und zwar auch bei einem Teilschaden.

Ob eine Unterversicherung wirklich vorliegt, lässt sich nur durch eine saubere Bewertung des Versicherten feststellen. Verträge mit Unterversicherungsverzicht schließen die Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen aus.

Worauf es im Streit ankommt

Die Berechnung ist für Laien kaum überprüfbar. Fragen Sie nach, mit welchem Wert die Versicherung rechnet und wie er zustande kommt. Fehlerhafte Wertansätze führen zu unberechtigten Kürzungen.

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